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Wahlleistungen an der Klinik Sankt Elisabeth

 

 

Wir unterscheiden zwischen nichtärztlichen und ärztlichen Wahlleistungen.

Nichtärztliche Wahlleistungen:

Wahlleistungen sind zusätzliche Leistungen, die jeder Patient in Anspruch nehmen kann. Die Klinik Sank Elisabeth bietet Ihnen im Rahmen Ihres stationären Aufenthaltes verschiedene Service- und Zusatzleistungen sowie die Unterbringung in einem komfortablen Ein- oder Zwei-Bettzimmer bzw. Familienzimmer an.

Die Kosten dafür werden in der Regel jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sollten Sie sich für zusätzliche Leistungen der Klinik Sankt Elisabeth entscheiden, so treffen wir gerne eine entsprechende Wahlleistungsvereinbarung mit Ihnen. Für Selbstzahler ist der Betrag bei der Entlassung in der Patientenaufnahme bar oder per EC-Karte zu entrichten. Wird die Wahlleistung von Ihrer Krankenversicherung (Privatversicherung bzw. private Zusatzversicherung) übernommen, senden wir Ihnen im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt eine Rechnung nach Hause, damit Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung zur Rückerstattung einreichen können.

Die Regelversorgung sieht Drei-Bettzimmer vor. Gegen Aufschlag (s. Wahlleistungen) haben Sie jedoch auch die Möglichkeit ein Ein-bzw. Zwei-Bettzimmer, soweit verfügbar, zu wählen. In unserer Geburtsabteilung bieten wir zusätzlich die Möglichkeit an, gegen Aufschlag ein Familienzimmer in Anspruch zu nehmen. Nicht nur Väter, auch Geschwisterkinder sind hier herzlich willkommen, um sich gemeinsam auf das neue Familienmitglied einzustellen.

Alle Zimmer sind mit Dusche und WC ausgestattet und bieten höchsten Komfort.

Station I – Abteilung Gynäkologie, Orthopädie & Plastische Chirurgie

 

Mutter-Kind-Station

Ärztliche Wahlleistungen:

Falls Sie privatärztliche Leistungen wünschen, bitten wir Sie, Ihren Versicherungsumfang im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung bzw. privaten Zusatzversicherung zu klären & dies mit Ihrem betreuenden Belegarzt sowie bei Operationen zusätzlich im Narkosegespräch mit dem Anästhesisten zu besprechen.

Die privatärztlichen Leistungen werden von den Belegärzten/Anästhesisten separat in Rechnung gestellt.

Informationen zu den Wahlleistungen im Rahmen einer ästhetischen Operation bzw. Hotelleistungen im Rahmen einer ambulanten Operation finden Sie hier…